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Der Versand von Mahnschreiben an Minderjährige wird verhindert.

Die Unterdrückung dieser Schreiben hat keinen Einfluss auf den Mahn-Workflow und den damit verbundenen Mahnstufenwechsel. Es wird lediglich die Erstellung bzw. der Druck eines Mahndokuments (in der Regel handelt es sich hierbei um eine Zahlungserinnerung) im Falle eines minderjährigen Kontoinhabers unterdrückt. Diese Funktionalität kann pro Mahnstufe, Mahndokument und Vertragspartner separat aktiviert oder deaktiviert werden.

Das System ist so vorkonfiguriert, dass diese Prüfung für alle Mahndokumente und alle Vertragspartner aktiviert ist. Die Prüfung bezieht sich nur auf natürliche Personen, also nicht auf Unternehmen, Vereine oder sonstige Gesellschaften. Für juristische Personen findet generell keine Unterdrückung der Mahnschreiben statt.

Für natürliche Personen wird die Eigenschaft „Geschäftsfähig“ in den Kundenstammdaten hinterlegt und beim Druck der Dokumente ausgewertet. Sind Kunden zum Zeitpunkt der Erstellung des Kundenkontos noch minderjährig, so werden sie erst bei Vollendung des 18. Lebensjahres voll geschäftsfähig. Die Geschäftsfähigkeit, bzw. das Datum, ab dem sie erreicht ist, wird ebenfalls in den Kundenstammdaten angezeigt.



Immer, wenn der Druck eines Dokuments verhindert wird, wird eine Wiedervorlage erzeugt. Da diese Wiedervorlage keine echte Aktion im System erfordert, sondern vielmehr eine reine Information darstellt, muss sie nach Erledigung (z. B. nach einem Telefonanruf bei den Erziehungsberechtigten) manuell geschlossen werden.

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