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Der Begriff des Mahnwesens steht zum einen für das Verfahren des Eintreibens offener Forderungen, zum anderen für einen Teilbereich des Forderungsmanagements eines Unternehmens.

Über das Mahnwesen fordert die Bank von ihren Kunden überfällige Beträge ein, die diese ihr schulden. Ein konkreter Anwendungsfall sind beispielsweise ausstehende Kreditraten oder überzogene Kontokorrentkonten, die für den Wertpapierhandel genutzt werden.

Sobald eine Überziehung vorliegt, handelt es sich um eine offene Forderung, die angemahnt werden kann. Allerdings kommt es normalerweise nicht direkt zu einem Mahnverfahren. Die Kunden erhalten nach einer kurzen Karenzzeit zunächst eine Zahlungserinnerung. Die Zahlungserinnerung ist freundlich formuliert und enthält ein neues Zahlungsziel. Lassen die Kunden die neue Zahlungsfrist ebenfalls verstreichen, kommt es im nächsten Schritt zum außergerichtlichen Mahnverfahren. Obwohl laut Gesetz bereits eine einzige Mahnung ausreichend ist, um rechtliche Schritte einzuleiten, folgt der Ablauf im außergerichtlichen Mahnwesen in der Regel einem dreistufigen Verfahren. Falls die Überziehung in der Zwischenzeit nicht ausgeglichen wurde, folgen anschließend eine Kündigungsandrohung sowie schließlich die Verwertung von Sicherheiten und/oder die Kündigung.

Die Anwendung bietet Banken ein vollautomatisiertes Mahnwesen für Kredite und Kontokorrentkredite, einschließlich:

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