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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA legt in einer Leitlinie fest, wann eine Risikoposition als „Ausgefallen“ und damit als „Non-Performing Engagement (NPE)“ im Meldewesen der EBA auszuweisen ist. Außer den Verzugstagen und der Produktart – u. a. wegen des Mengengeschäfts – müssen Kredite zudem als signifikant gekennzeichnet werden.

Das Kennzeichen „Signifikante Forbearance-Maßnahme“ wird immer dann gesetzt, wenn „… die aus einer Restrukturierung resultierende verringerte finanzielle Verpflichtung des Schuldners höher als ein definierter Schwellenwert ist, ist die Risikoposition als „EBA-ausgefallen“ anzusehen. Zu diesem Zweck ist ein Schwellenwert zu prüfen und das Kennzeichen „Uneinbringlichkeit erwartet“ automatisch zu setzen."

In Abhängigkeit der durchgeführten Forbearance-Maßnahme wird die Prüfung auf Signifikanz unterschiedlich ausgeführt:

  • Forbearance-Maßnahme Verkauf
  • andere Restrukturierungsmaßnahme (z. B. Stundung)

Weitere Prüfungen:

  • Erhebliche Risikoposition
  • Non-Performing Engagement
  • Gesundung mit und ohne Forbearance-Aktion


Sind einem Schuldner mehrere Risikopositionen zugeordnet, so gilt für alle Risikopositionen der Status „Non Performing Engagement“, wenn für mindestens ein Kredit dieser Status ermittelt wurde. Eine Ausnahme kann optional durch das Institut für das Mengengeschäft geltend gemacht werden.


Effizienz und Effektivität von Forbearance-Maßnahmen müssen überwacht werden:

  • Grad des Erfolgs der Nachlassmaßnahme
  • Erfüllung der geänderten vertraglichen Verpflichtungen des Kreditnehmers
  • Erfüllung des Engagements
  • No labels