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Um den regulatorischen Anforderungen zu genügen, ist eine Bewertung der Bonität des Kunden und des Risikos der Bedienung des angefragten Kredits erforderlich. Verschiedene Dienstleister bieten dazu Informationen über die vom Kunden bisher in Anspruch genommenen finanztechnischen Dienstleistungen an.

Hinzu kommen bankintern gesammelte Informationen aus dem bisherigen Engagement.

Die Kreditnehmerprüfung umfasst somit die Einholung und Bewertung von Daten aus:

  • Auskunfteien (SCHUFA, CreditReform etc.)
  • Blacklisten
  • Warnlisten
  • PEP – Politisch exponierte Person
  • Scoring
  • Bonitätsprüfungen
  • Haushaltsrechnung

Die Erfassung und Auswertung dieser Daten sind Basis für die Bestimmung des möglichen Kreditrahmens (Volumen, Laufzeit, Ratenhöhe) und der Entscheidung zur Kreditvergabe.

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