Page tree
Skip to end of metadata
Go to start of metadata

Einer der Parameter für die Vergabe des Status „notleidende Risikoposition“ für ein Geschäft ist die Anzahl der Verzugstage („days past due“, DPD) (vgl. Kapitel „Notleidende Risikopositionen“).

Gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 darf die Zählung der Verzugstage erst dann beginnen, wenn für die Risikoposition eine bestimmte Wesentlichkeitsschwelle erreicht ist. Die Wesentlichkeitsschwelle wird von der zuständigen Behörde festgelegt und steht für ein als vertretbar erachtetes Risikoniveau. Die Wesentlichkeitsschwelle muss sowohl aus

  • einem absoluten Schwellenwert als auch
  • einem relativen Schwellenwert bestehen.

Der absolute Schwellenwert bezieht sich auf den Gesamtbetrag der überfälligen Kreditverpflichtungen, genauer gesagt: die Summe aller überfälligen Beträge im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Kreditnehmers. Der relative Schwellenwert hingegen ist der Anteil der überfälligen Kreditverpflichtungen im Verhältnis zu der Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen gegenüber dem Schuldner. Die Behörden müssen unterschiedliche Schwellenwerte festlegen für

  • Risikopositionen aus Pivatkunden-(„Retail-“)Geschäften und
  • Risikopositionen aus allen anderen („Nicht-Retail-“)Geschäften

Der absolute Schwellenwert darf bei Risikopositionen aus Privatkundengeschäften 100 EUR und aus allen anderen Geschäften 500 EUR nicht übersteigen. Sowohl für Risikopositionen aus Privatkunden- als auch aus allen anderen Geschäften wird ein relativer Schwellenwert von 1 % empfohlen. Wenn eine zuständige Behörde allerdings der Auffassung ist, dass die empfohlene Wesentlichkeitsschwelle kein vertretbares Risikoniveau widerspiegelt, kann ein anderer relativer Schwellenwert festgelegt werden, der jedoch 2,5 % in keinem Fall überschreiten darf. Der einheitliche relative Schwellenwert von 1 % und die für alle Schwellenwerte angegebenen Obergrenzen sind hinreichend konservativ gewählt und ermöglichen eine länderübergreifende Harmonisierung der Schwellenwerte.

Die EZB und die meisten zuständigen Landesbehörden wenden für die Zählung von Verzugstagen die folgenden Schwellenwerte an:


Risikopositionen aus Retail-GeschäftenRisikopositionen aus Nicht-Retail-Geschäften
Absoluter Schwellenwert100 EUR500 EUR
Relativer Schwellenwert1 %1 %

Eine Ausnahme bildet die Prudential Regulation Authority im Vereinigten Königreich, die für Risikopositionen aus Retail-Geschäften einen relativen Schwellenwert von 0 % und einen absoluten Schwellenwert von Null festgelegt hat.

  • No labels