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Politisch exponierte Personen sind natürliche Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder in den letzten 12 Monaten ausgeübt haben sowie deren unmittelbare Familienmitglieder und ihnen bekanntermaßen nahestehenden Personen. Sie unterliegen bezüglich der präventiven Maßnahmen »zur Maßnahmen „zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung« Terrorismusfinanzierung“ strengeren Anforderungen als ein Normalbürger. Nach dem Geldwäschegesetz § 6 (GwG) hat eine Bank hierfür interne Sicherungsmaßnahmen zu schaffen. Durch die Prüfung gegen Listen eines externen Dienstleisters kann man schließen, ob eine Person eine politisch exponierte Person sein kann und entsprechend behandeln.