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Im Vergleich zu IAS 17 bleibt die Rechnungslegung von Leasinggebern unter IFRS 16 unverändert.

In IFRS 16 besteht eine der größten Herausforderungen in der Berechnung des "im Leasingverhältnis impliziten Zinssatzes", der für Leasinggeber der relevante Abzinsungssatz ist.

Daher müssen Leasinggeber berücksichtigen, dass IFRS 9 auch für Leasingverträge gilt. Dies führt dazu, dass Unternehmen - unabhängig davon, ob sie Finanzinstitute sind oder nicht - "Wahrscheinlichkeitsgewichtete erwartete Kreditverluste" berechnen müssen, wenn sie Leasing gegen Eigenkapital anbieten.

Bei Finanzierungs-Leasingverträgen erfordert die Berechnung der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 im Allgemeinen die gleiche Prozesskette wie bei anderen finanziellen Vermögenswerten wie z. B. Krediten.

Dazu gehören die Segmentierung, die Einstufung und die Anwendung der entsprechenden Modelle für die Berechnung der erwarteten Kreditausfälle.

Unter diesem Gesichtspunkt muss die IFRS-Prozesskette für Finanzierungsleasingverträge ähnlich wie für Kreditverträge angewandt werden.

Bei Operating-Leasingverträgen kann der Leasinggeber anstelle des oben beschriebenen Ansatzes optional einen vereinfachten Ansatz anwenden.


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