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Der Geschäftsvorfall „Forderungsverzicht“ ist verfügbar für Forderungen,

  • die von der Bank als uneinbringlich erachtet werden oder
  • auf die die Bank aufgrund anderer Überlegungen verzichtet.

Dabei kann es sich um Forderungen handeln, die bereits fällig sind oder um solche, die erst in Zukunft fällig werden.

Zentrales Merkmal ist die Unterrichtung der Kunden über den Forderungsverzicht. Für bereits fällige, offene Forderungen wird auf die Zahlung verzichtet. Der Verzicht auf erst in der Zukunft fällige Forderungen verlangt eine Anpassung der Vertragsdaten. Die Kreditnehmer erhalten die Information über die angepassten Vertragsdaten. In beiden Fällen wird der Buchwert des Kredits angepasst.

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