Schwerpunkte:

  • Durch maschinelles Lernen werden Ungenauigkeiten vermieden, die durch manuelle Einstufungen und manuelle Segmentierung verursacht werden
  • Wirtschaftliche Vorteile werden erzielt bei gleichzeitiger Einführung regulatorischer Anforderungen
  • Renditedifferenz-berichtete Preisgestaltung
  • Frühwarnsystem zur Auslösung von Stundungen und Änderungen


Aufsichtsrechtliche Anforderungen haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit. Für die Umsetzung der Anforderungen müssen Geschäftsprozesse geändert und neue Kontrollmechanismen umgesetzt werden. FlexFinance unterstützt die notwendigen Prozesse zur Erreichung maximaler „Compliance“. Gleichzweitig wird die Möglichkeit geboten, Geschäftsprozesse zu professionalisieren und wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.


Abbildung: FlexFinance erfüllt alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen


Zum Beispiel fordert IFRS 9 die Umsetzung neuer komplexer und umfassender Vorschriften zur Risikovorsorge (Wertminderung). Die Einführung des Modells der erwarteten Kreditverluste („Expected Credit Losses“) hat natürlich keinen Einfluss auf das Zahlungsverhalten der Kunden. Die Summe der Nettozahlungen hängt nicht von der angewandten GAAP ab. Jedoch werden die Gewinne und Verluste, die zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb der Lebensdauer eines Finanzinstruments ausgewiesen werden müssen, durch die Umsetzung des IFRS 9 beeinflusst. Dieser Zeitfaktor wirkt sich auf Gewinn und Verlust, risikogewichtete Aktiva und Standardrisikokosten aus. Infolgedessen hat dieser Zeitfaktor auf die Gesamtbanksteuerung Einfluss, einschließlich Kapital- und Risikomanagement, aufsichtsrechtlichem Meldewesen, Ertragssteuerung und Finanzbuchhaltung.


Abbildung: IFRS 9 wirkt auf die Kernelemente der Gesamtbanksteuerung


Der erwartete Kreditverlust für ein bestehendes Geschäft wird im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Analyse ermittelt und erfolgswirksam in der Risikovorsorge erfasst. Wenn die erwarteten Kreditverluste tatsächlich später eintreten, wird die Risikovorsorge für Kreditrisiken zu Lasten einer Abschreibung ohne Auswirkung auf die GuV zu diesem Zeitpunkt aufgelöst.

Andererseits wird aus wirtschaftlicher Sicht versucht, den drohenden Kreditverlust operativ zu begrenzen. Konsequenterweise wird der drohende Kreditverlust daher bereits im Kreditantrag berücksichtigt und/oder ein Frühwarnsystem in das Kreditmanagement integriert. Aus der Perspektive des einzelnen Kreditgeschäfts handelt es sich in diesem Fall um das Kreditrisiko und seine Berücksichtigung:

Der nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben berechnete erwartete Kreditverlust sowie die Parameter für dessen Kalkulation können im betriebswirtschaftlichen Umfeld wiederverwendet werden.

Jedoch ist Folgendes zu beachten:

Abbildung: Segmentierung nach dem herkömmlichen Ansatz und maschinellem Lernen



Herkömmliche, konventionelle Ansätze sind ausreichend für die Berechnung von erwarteten Kreditausfällen gemäß Aufsichtsrecht. Diese Ansätze können auch für eine grobe, allgemeine Geschäftsanalyse verwendet werden.
Um jedoch Geschäftsentscheidungen zu verbessern, sollte ein Ansatz angewandt werden, der das gesamte individuelle Kundenprofil und alle Geschäftsparameter berücksichtigt. Das maschinelle Lernen berücksichtigt diese Parameter beim Training des neuronalen Netzwerks. Ungenauigkeiten durch manuelle Einstufung und manuelle Segmentierung werden auf diese Weise vermieden.


Abbildung: Die Verwendung des gesamten Kundenprofils in einem neuronalen Netzwerk