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Um die maximal mögliche Kreditrate zu ermitteln, die der Kunde leisten kann, wird im Rahmen der Haushaltsrechnung eine Betrachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden durchgeführt. Hierbei werden die regelmäßigen monatlichen Eingaben und Ausgaben gegenübergestellt. Jährlich anfallende Ausgaben werden anteilig auf die Monate umgelegt. Somit kann ein frei verfügbares Einkommen ermittelt werden.

Zu den Einnahmen zählen zum Beispiel:

  • Nettoeinkommen/Renten/Pensionen/Nebeneinkünfte
  • Eigene Mieteinnahmen
  • Sonstige regelmäßige Einkünfte (Kindergeld, Elterngeld)

Für Ausgaben werden folgende Werte herangezogen:

  • Lebenshaltung
  • Miete
  • Unterhalt
  • Kreditbelastungen
  • Baufinanzierungsraten
  • Wohnnebenkosten
  • Private Pflichtversicherungen
  • Sonstige regelmäßige Ausgaben

Quelle solcher Daten sind Lohn- oder Gehaltsnachweise, Rentenbescheide, Kontoauszüge, entsprechende Verträge und Abrechnungen, Auskunfteien und die Selbstauskunft.

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