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Forbearance-Maßnahmen sind Zugeständnisse gegenüber Schuldnern, die ihren finanziellen Verpflichtungen derzeit oder künftig nicht nachkommen können, mit dem Zweck, eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Jede Forbearance-Maßnahme kann aus einem oder mehreren Geschäftsvorfällen bestehen wie z. B. einer Zinnsatzreduzierung oder einer Stundung. Die Ausführung dieser Geschäftsvorfälle führt zu einer Anpassung des Zahlungsplans.

Es sei darauf hingewiesen, dass zu einer Risikoposition nur dann eine Forbearance-Maßnahme gewährt werden kann, wenn der Schuldner die Schuldnerin in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist und die Bank zu Zugeständnissen bereit ist. Dementsprechend sind Forbearance-Maßnahmen Geschäftsvorfälle für eine krisenbedingte Umschuldung. Forbearance-Maßnahmen können unabhängig von der Anzahl der Verzugstage oder dem Vorliegen offener Forderungen gewährt werden. In solchen Fällen ergibt sich die Notwendigkeit einer Forbearance-Maßnahme ausschließlich aus der erwarteten Fähigkeit des Schuldners / der Schuldnerin, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Geschäfte, für die eine Forbearance-Maßnahme gewährt wurde, werden als gestundete Risikopositionen („forborne exposures“) bezeichnet. Weitere Informationen hierzu können dem Kapitel „Gestundete Risikopositionen“ entnommen werden.

Die folgenden Geschäftsvorfälle können Teil einer Forbearance-Maßnahme für einen Kredit sein:

Die folgenden Geschäftsvorfälle können Teil einer Forbearance-Maßnahme für einen Kontokorrent-Konto sein:

Für jede Forbearance-Maßnahme werden die beiden folgenden Kriterien automatisch geprüft:

  • Rentabilität der Forbearance-Maßnahme
  • Signifikanz der Forbearance-Maßnahme

Weitere Einzelheiten zur Rentabilität oder Signifikanz von Forbearance-Maßnahmen können den Kapiteln „Rentabilität einer Forbearance-Maßnahme“ bzw. „Signifikanz einer Forbearance-Maßnahme“ entnommen werden.

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